Neues Konzept: Kleine Löschgruppen sollen Fahrzeuge mit Wassertanks erhalten
WERL Ein Wassertank für die kleinen.Und: Gebraucht tut´s auch. Das sind die beiden ersten bedeutenden Ausflüsse des neuen Fahrzeugskonzeps, an dem die Wehrführung der Werler Feuerwehr strickt. So sollen die kleinen Löschgruppen in Budberg, Holtum, Mawicke, und Hilbeck künfitg Fahrzeuge mit 500 Liter Wassertanks erhalten.Das teilte Wehrführer Luig auf Anzeiger Anfrage mit. Hinter dem Austausch aller Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) mit einem Wagen samt Wassertank (TSF-W) steckt eine neue "Strategie" der Wehrführung so Luig. Durch den Wassertank soll den keinen Löschgruppen nach und nach ermöglicht werden, kleinere Brände auch selbest zu löschen. "Da müssen nicht andere Löschgruppen zusätzlich alamiert werden." Damit will die Wehrführung dem drängenden Problem der Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrleute begegnen. Sollte als eine TSF ausfallen, wird es jeweils eine Ersatzbeschaffung mit Wassertank ( Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W) geben. Das gilt für alle kleineren Löschgruppen. In Budberg ist das sogar kurzfristig notwendig, weil das dortige TSF aus dem Jahr 1982 kaput und wegen nicht mehr zu bekommender Ersatzteile auch nicht mehr reparabel ist. Das Fahrzeug steht an der Werler Wache, bis zu Ersatzbeschaffung steht ein Fahrzeug (LF8) in Gerätehaus Budberg. Nun soll für die Dortige Löschgruppe ein TSF-W angeschafft werden. Allerdings schaut sich die Wehrführung auf dem Gebrauchtwagenmarkt um, hat dort bereits ein Fahrzeug im Auge. Neuanschaffungen sein schlichtweg zu teuer, so Luig. Statt Rund 140.000,00 € muß man bei einem gebrauchten Wagen wohl unter 100.000,00 € ausgeben.
Eine Ersatzbeschaffung steht auch für die Löschgruppe Büderich an. Das alte LF8 fährt zwar noch, ist aber über 25 Jahre alt. War zunächst eine Neubrschaffung geplant, wird man sich nun auch für Büderich auf dem Gebrauchtwagenmarkt umsehen. Schon im letzten Jahr hatte die Verwaltungsspitze angekündigt, das auch die Wehr sparen müsse - nicht zuletzt in Bereich der Erneuerung des Fahrzeugparks. Auf Neubeschaffungen soll versichtet werden, soweit es vertretbar ist.